In Deutschland werden energetische Gebäudesanierungen und energieeffiziente Neubauten durch das BAFA und die KfW gefördert.
Das BAFA ist zuständig für die Förderung von Einzelmaßnahmen. Dazu gehören:
Seit 2024 wird die Förderung des Heizungstauschs über die KfW-Bank abgewickelt, mit einer Ausnahme: Zuschüsse für die Errichtung, den Umbau oder Ausbau eines Gebäudenetzes müssen weiterhin beim BAFA beantragt werden.
Die Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) unterstützt Einzelmaßnahmen zur energetischen Sanierung von Wohn- und Nichtwohngebäuden. Ab 2024 stehen Ihnen verschiedene Fördermöglichkeiten zur Verfügung, um Ihre Gebäudehülle, Anlagentechnik und Heizungsanlagen zu optimieren. Hier erfahren Sie alles Wissenswerte zu den BEG Einzelmaßnahmen.
Wenn für Ihr Wohnhaus ein individueller Sanierungsfahrplan (iSFP) erstellt wurde und darin die zu fördernde Maßnahme empfohlen wird, erhöht sich der Fördersatz um den iSFP-Bonus. In diesem Fall wird die Maßnahme mit 20 Prozent der förderfähigen Investitionskosten bezuschusst. Damit der Bonus wirksam wird, muss die Maßnahme innerhalb von 15 Jahren nach Erstellung des iSFP umgesetzt werden.
Sanierungsmaßnahmen an der Gebäudehülle werden vom BAFA mit 15 Prozent der förderfähigen Investitionskosten bezuschusst. Förderfähige Maßnahmen umfassen:
Die Mindestinvestition muss 300 Euro (brutto) betragen, und die förderfähigen Kosten sind auf 30.000 Euro pro Wohneinheit und Jahr gedeckelt. Liegt ein iSFP vor, verdoppeln sich die förderfähigen Kosten. Für alle Einzelmaßnahmen an der Gebäudehülle ist die Einbindung eines/r Energieeffizienz-Expert*in erforderlich.
Einzelmaßnahmen an der Anlagentechnik, die nicht zur Heizung gehört, werden ebenfalls mit 15 Prozent vom BAFA bezuschusst. Zu den förderfähigen Maßnahmen zählen:
Auch hier können Sie eine um 5 Prozentpunkte höhere Förderung erhalten, wenn die Maßnahmen Teil eines individuellen Sanierungsfahrplans (iSFP) sind.
Die BEG unterscheidet zwischen Maßnahmen zur Effizienzsteigerung des Heizungssystems und zur Emissionsminderung von Biomasseheizungen. Förderfähige Maßnahmen zur Verbesserung der Heizungseffizienz umfassen:
Diese Maßnahmen werden jeweils mit 15 Prozent gefördert. Ein zusätzlicher iSFP-Bonus von 5 Prozentpunkten ist möglich, wenn die Maßnahme in einem individuellen Sanierungsfahrplan empfohlen wurde.
Eine fachgerechte Planung und Baubegleitung stellt sicher, dass Ihre Maßnahmen optimal umgesetzt werden und die höchstmögliche Energieeinsparung erreicht wird. Wenn Sie eine der genannten Einzelmaßnahmen durchführen und dafür Leistungen zur Fachplanung oder Baubegleitung in Anspruch nehmen, können Sie diese ebenfalls bezuschussen lassen. Das BAFA übernimmt 50 Prozent der förderfähigen Kosten:
Zu den förderfähigen Kosten gehören alle Ausgaben für Baumaterial, technische Geräte, Arbeitsleistung der ausführenden Firmen sowie Ausbau und Entsorgung alter Anlagen. Auch notwendige Wanddurchbrüche, der Anschluss ans öffentliche Versorgungsnetz oder Probebohrungen für eine Wärmepumpenanlage zählen dazu. Bei der Baubegleitung zählen die vom/r Energieeffizienz-Expert*in berechneten Kosten.
Da die Kosten die Höhe der Förderung bestimmen, sollten Sie detaillierte Kostenvoranschläge und Angebote erstellen lassen. Nachdem Sie den Antrag für die Förderung beim BAFA gestellt haben, können die Kosten nicht mehr nach oben korrigiert werden.
Nutzen Sie die BEG Einzelmaßnahmen, um Ihr Gebäude energieeffizienter zu gestalten und profitieren Sie von den vielfältigen Fördermöglichkeiten.
Die KfW (Kreditanstalt für Wiederaufbau) bietet attraktive Fördermöglichkeiten für Sanierungen und Neubauten, die darauf abzielen, die Energieeffizienz von Gebäuden zu verbessern. Diese Förderungen sind sowohl für private Bauherren als auch für Investoren und Unternehmen zugänglich und können erheblich zur Reduzierung der Bau- oder Sanierungskosten beitragen.
Die Grundlage der KfW-Förderung ist einfach: Je energieeffizienter ein Haus oder eine Wohnung nach Abschluss der Bauarbeiten ist, desto höher ist der Investitionszuschuss oder der Tilgungszuschuss bei einem Darlehen. Die energetische Qualität eines Gebäudes wird anhand zweier Referenzgrößen gemessen: dem Primärenergiebedarf und dem Transmissionswärmeverlust.
Die Energieeinsparverordnung (EnEV) definiert Höchstwerte für beide Größen, die ein vergleichbarer Neubau einhalten muss. Auf Basis dieser Werte werden die Gebäude in verschiedene KfW-Effizienzhaus-Standards eingestuft:
Die KfW bietet verschiedene Programme an, die speziell auf die energetische Sanierung und den Neubau von Wohngebäuden ausgerichtet sind. Diese Programme beinhalten:
Der Antragsprozess für die KfW-Förderungen ist strukturiert und erfolgt in mehreren Schritten:
Für 2024 steht eine Grundförderung von 30 Prozent für alle Wohn- und Nichtwohngebäude zur Verfügung. Diese Förderung ist für private Hauseigentümer
, Vermieter
, Unternehmen, gemeinnützige Organisationen, Kommunen sowie ausführende Unternehmen offen.
Die verschiedenen Boni sind kombinierbar, sodass die Zuschussförderung für den Heizungstausch für private Selbstnutzer
bis zu 70 Prozent betragen kann. Die Kumulierung mehrerer Boni ist möglich, jedoch wird der Fördersatz auf 70 Prozent begrenzt, wie das Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) erklärt.
Die maximal förderfähigen Investitionskosten für den Heizungstausch im Jahr 2024 sind wie folgt festgelegt:
Die technische Antragstellung für die neue Heizungsförderung erfolgt bei der Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW).
Der Antragsprozess für die BEG-Förderung beim Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) verläuft in folgenden fünf Schritten:
Energie-Effizienz-Expert*in beauftragen: Bei bestimmten Maßnahmen, wie der Optimierung der Heizung, können Sie auf einen Energie-Effizienz-Experten verzichten. In anderen Fällen muss ein/e Energieeffizienz-Expertin eine technische Projektbeschreibung (TPB) erstellen. Der/die Expertin wird Ihnen eine TPB-ID zur Verfügung stellen, die Sie im Antrag eintragen müssen.
Merkblatt lesen und Antrag stellen: Lesen Sie das Merkblatt zur Antragstellung und stellen Sie den Antrag online. Nach der Antragstellung erhalten Sie eine Bestätigungs-E-Mail mit einem Aktivierungslink für das BAFA-Portal. Mit diesem Link können Sie Ihren Zugang zum Portal aktivieren.
Prüfung und Festsetzung: Das BAFA prüft den Online-Verwendungsnachweis und die eingereichten Dokumente. Nach positiver Prüfung erstellt das BAFA den Festsetzungsbescheid, sendet diesen per Post zu und zahlt den bewilligten Zuschuss aus.
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