Förderungen

In Deutschland werden energetische Gebäudesanierungen und energieeffiziente Neubauten durch das BAFA und die KfW gefördert.

Das BAFA ist zuständig für die Förderung von Einzelmaßnahmen. Dazu gehören:

  • Dämmung einzelner Bauteile (einschließlich des Einbaus neuer Fenster und Türen)
  • Installation von Lüftungssystemen
  • Einbau von Steuer-, Mess- und Regelungstechnik im Gebäude
  • Maßnahmen zur Verbesserung des sommerlichen Wärmeschutzes
  • Optimierung des Heizungssystems

 

Seit 2024 wird die Förderung des Heizungstauschs über die KfW-Bank abgewickelt, mit einer Ausnahme: Zuschüsse für die Errichtung, den Umbau oder Ausbau eines Gebäudenetzes müssen weiterhin beim BAFA beantragt werden.

BAFA Förderung Einzelmaßnahmen

BEG Einzelmaßnahme: Ihr Weg zu energieeffizienteren Gebäuden

Die Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) unterstützt Einzelmaßnahmen zur energetischen Sanierung von Wohn- und Nichtwohngebäuden. Ab 2024 stehen Ihnen verschiedene Fördermöglichkeiten zur Verfügung, um Ihre Gebäudehülle, Anlagentechnik und Heizungsanlagen zu optimieren. Hier erfahren Sie alles Wissenswerte zu den BEG Einzelmaßnahmen.

Individueller Sanierungsfahrplan (iSFP) Bonus

Wenn für Ihr Wohnhaus ein individueller Sanierungsfahrplan (iSFP) erstellt wurde und darin die zu fördernde Maßnahme empfohlen wird, erhöht sich der Fördersatz um den iSFP-Bonus. In diesem Fall wird die Maßnahme mit 20 Prozent der förderfähigen Investitionskosten bezuschusst. Damit der Bonus wirksam wird, muss die Maßnahme innerhalb von 15 Jahren nach Erstellung des iSFP umgesetzt werden.

BEG Einzelmaßnahmen: Gebäudehülle

Förderfähige Maßnahmen (ab 2024)

Sanierungsmaßnahmen an der Gebäudehülle werden vom BAFA mit 15 Prozent der förderfähigen Investitionskosten bezuschusst. Förderfähige Maßnahmen umfassen:

  • Dämmung von Außenwänden, Dach, Geschossdecken und Bodenflächen
  • Erneuerung von Vorhangfassaden
  • Austausch oder Erneuerung von Fenstern und Außentüren
  • Maßnahmen zum sommerlichen Wärmeschutz

Die Mindestinvestition muss 300 Euro (brutto) betragen, und die förderfähigen Kosten sind auf 30.000 Euro pro Wohneinheit und Jahr gedeckelt. Liegt ein iSFP vor, verdoppeln sich die förderfähigen Kosten. Für alle Einzelmaßnahmen an der Gebäudehülle ist die Einbindung eines/r Energieeffizienz-Expert*in erforderlich.

BEG Einzelmaßnahmen: Anlagentechnik

Förderfähige Maßnahmen (ab 2024)

Einzelmaßnahmen an der Anlagentechnik, die nicht zur Heizung gehört, werden ebenfalls mit 15 Prozent vom BAFA bezuschusst. Zu den förderfähigen Maßnahmen zählen:

  • Einbau, Austausch oder Optimierung von raumlufttechnischen Anlagen (z.B. Abluft- oder Lüftungsanlagen mit Wärme-/Kälterückgewinnung)
  • Einbau von „Efficiency Smart Home“ in Wohngebäuden
  • Einbau von Mess-, Steuer- und Regelungstechnik sowie Raumkühlung oder Beleuchtungssystemen in Nichtwohngebäuden

Auch hier können Sie eine um 5 Prozentpunkte höhere Förderung erhalten, wenn die Maßnahmen Teil eines individuellen Sanierungsfahrplans (iSFP) sind.

BEG Einzelmaßnahmen: Heizungsoptimierung

Förderfähige Maßnahmen (ab 2024)

Die BEG unterscheidet zwischen Maßnahmen zur Effizienzsteigerung des Heizungssystems und zur Emissionsminderung von Biomasseheizungen. Förderfähige Maßnahmen zur Verbesserung der Heizungseffizienz umfassen:

  • Hydraulischer Abgleich einschließlich Einstellung der Heizkurve
  • Austausch von Heizungspumpen
  • Dämmung von Rohrleitungen
  • Einbau von Niedertemperaturheizkörpern oder Flächenheizungen
  • Einbau von Wärmespeichern
  • Mess-, Steuer- und Regelungstechnik für das Heizungssystem
  • Optimierung von Wärmepumpen

Diese Maßnahmen werden jeweils mit 15 Prozent gefördert. Ein zusätzlicher iSFP-Bonus von 5 Prozentpunkten ist möglich, wenn die Maßnahme in einem individuellen Sanierungsfahrplan empfohlen wurde.

BEG Einzelmaßnahme

BEG Einzelmaßnahmen: Fachplanung & Baubegleitung

Eine fachgerechte Planung und Baubegleitung stellt sicher, dass Ihre Maßnahmen optimal umgesetzt werden und die höchstmögliche Energieeinsparung erreicht wird. Wenn Sie eine der genannten Einzelmaßnahmen durchführen und dafür Leistungen zur Fachplanung oder Baubegleitung in Anspruch nehmen, können Sie diese ebenfalls bezuschussen lassen. Das BAFA übernimmt 50 Prozent der förderfähigen Kosten:

  • Maximal 5.000 Euro für Ein- und Zweifamilienhäuser
  • 2.000 Euro pro Wohnung für Gebäude ab drei Wohnungen, bis maximal 20.000 Euro
  • Bis zu 10.000 Euro für die Baubegleitung in Gebäuden mit mindestens 10 Wohnungen

Förderfähige Kosten

Zu den förderfähigen Kosten gehören alle Ausgaben für Baumaterial, technische Geräte, Arbeitsleistung der ausführenden Firmen sowie Ausbau und Entsorgung alter Anlagen. Auch notwendige Wanddurchbrüche, der Anschluss ans öffentliche Versorgungsnetz oder Probebohrungen für eine Wärmepumpenanlage zählen dazu. Bei der Baubegleitung zählen die vom/r Energieeffizienz-Expert*in berechneten Kosten.

Wichtiger Hinweis

Da die Kosten die Höhe der Förderung bestimmen, sollten Sie detaillierte Kostenvoranschläge und Angebote erstellen lassen. Nachdem Sie den Antrag für die Förderung beim BAFA gestellt haben, können die Kosten nicht mehr nach oben korrigiert werden.

Nutzen Sie die BEG Einzelmaßnahmen, um Ihr Gebäude energieeffizienter zu gestalten und profitieren Sie von den vielfältigen Fördermöglichkeiten.

BAFA Förderung Einzelmaßnahmen

KfW-Förderung für Sanierung und Neubau: Ein Überblick

Die KfW (Kreditanstalt für Wiederaufbau) bietet attraktive Fördermöglichkeiten für Sanierungen und Neubauten, die darauf abzielen, die Energieeffizienz von Gebäuden zu verbessern. Diese Förderungen sind sowohl für private Bauherren als auch für Investoren und Unternehmen zugänglich und können erheblich zur Reduzierung der Bau- oder Sanierungskosten beitragen.

Förderfähige Maßnahmen (ab 2024)

Die Grundlage der KfW-Förderung ist einfach: Je energieeffizienter ein Haus oder eine Wohnung nach Abschluss der Bauarbeiten ist, desto höher ist der Investitionszuschuss oder der Tilgungszuschuss bei einem Darlehen. Die energetische Qualität eines Gebäudes wird anhand zweier Referenzgrößen gemessen: dem Primärenergiebedarf und dem Transmissionswärmeverlust.

  • Primärenergiebedarf: Dies ist die Energiemenge, die zur Deckung des Energiebedarfs eines Gebäudes benötigt wird, einschließlich der Energieverluste durch Erzeugung, Umwandlung und Verteilung.
  • Transmissionswärmeverlust: Dies beschreibt die Energieverluste, die durch die Gebäudehülle (z.B. Wände, Fenster, Dach) nach außen abgegeben werden.

Die Energieeinsparverordnung (EnEV) definiert Höchstwerte für beide Größen, die ein vergleichbarer Neubau einhalten muss. Auf Basis dieser Werte werden die Gebäude in verschiedene KfW-Effizienzhaus-Standards eingestuft:

  • KfW-Effizienzhaus 100: Entspricht den Vorgaben der EnEV.
  • KfW-Effizienzhaus 85: Verbraucht 85 % der Energie eines vergleichbaren Neubaus nach EnEV.
  • KfW-Effizienzhaus 55: Verbraucht nur 55 % der Energie eines vergleichbaren Neubaus nach EnEV.
  • KfW-Effizienzhaus 40: Verbraucht nur 40 % der Energie eines vergleichbaren Neubaus nach EnEV.

Fördermöglichkeiten und Vorteile

Die KfW bietet verschiedene Programme an, die speziell auf die energetische Sanierung und den Neubau von Wohngebäuden ausgerichtet sind. Diese Programme beinhalten:

  1. Investitionszuschüsse: Zuschüsse, die direkt zum Eigenkapital beitragen und somit die Finanzierungslast reduzieren.
  2. Tilgungszuschüsse: Zuschüsse, die einen Teil der Darlehensschuld tilgen und somit die Rückzahlungsbelastung verringern.

Antragsprozess

Der Antragsprozess für die KfW-Förderungen ist strukturiert und erfolgt in mehreren Schritten:

  1. Planung: Energieeffizienz-Experten beauftragen, um die geplanten Maßnahmen zu prüfen und zu bewerten.
  2. Angebote einholen: Angebote von Fachunternehmen einholen und die passende Firma auswählen. (Liefer- und Leistungsvertrag schließen)
  3. Antragstellung: Online-Antrag bei der KfW einreichen.
  4. Umsetzung: Nach Erhalt der Förderzusage die Bau- oder Sanierungsmaßnahmen durchführen.
  5. Nachweisführung: Nach Abschluss der Maßnahmen die erforderlichen Nachweise bei der KfW einreichen, um die Auszahlung der Zuschüsse zu erhalten.
KfW Förderungen

Weitere Informationen und Details zu den Förderungen finden Sie auf der Website der KfW

Förderung für den Heizungstausch 2024

Grundförderung

Für 2024 steht eine Grundförderung von 30 Prozent für alle Wohn- und Nichtwohngebäude zur Verfügung. Diese Förderung ist für private Hauseigentümer

, Vermieter

, Unternehmen, gemeinnützige Organisationen, Kommunen sowie ausführende Unternehmen offen.

Zusatzboni

  1. Effizienzbonus für Wärmepumpen:
    • Ein zusätzlicher Effizienzbonus von 5 Prozent wird gewährt, wenn Wärmepumpen Wasser, Erdreich oder Abwasser als Wärmequelle nutzen oder ein natürliches Kältemittel einsetzen.
  2. Zuschlag für emissionsarme Biomasseheizungen:
    • Für emissionsarme Biomasseheizungen gibt es einen pauschalen Zuschlag von 2.500 Euro.
  3. Klimageschwindigkeitsbonus:
    • Selbstnutzende Eigentümer erhalten einen Klimageschwindigkeitsbonus von 20 Prozent für den frühzeitigen Austausch alter fossiler Heizungen. Dieser Bonus beträgt bis zum 31. Dezember 2028 20 Prozent und sinkt danach alle zwei Jahre um 3 Prozent, zuerst am 1. Januar 2029 auf 17 Prozent.
    • Der Bonus gilt für den Austausch von funktionstüchtigen Öl-, Kohle-, Gas-Etagen- oder Nachtspeicherheizungen sowie für mehr als zwanzig Jahre alte Biomasse- und Gasheizungen.
  4. Einkommensbonus:
    • Ein Einkommensbonus von 30 Prozent wird erstmals für selbstnutzende Eigentümer mit einem zu versteuernden Haushaltsjahreseinkommen von bis zu 40.000 Euro gewährt.

Kumulierung der Boni

Die verschiedenen Boni sind kombinierbar, sodass die Zuschussförderung für den Heizungstausch für private Selbstnutzer

bis zu 70 Prozent betragen kann. Die Kumulierung mehrerer Boni ist möglich, jedoch wird der Fördersatz auf 70 Prozent begrenzt, wie das Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) erklärt.

Maximale förderfähige Investitionskosten

Die maximal förderfähigen Investitionskosten für den Heizungstausch im Jahr 2024 sind wie folgt festgelegt:

  • 30.000 Euro für die erste Wohneinheit,
  • 15.000 Euro für die zweite bis sechste Wohneinheit,
  • 8.000 Euro ab der siebten Wohneinheit.

Technische Antragstellung

Die technische Antragstellung für die neue Heizungsförderung erfolgt bei der Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW).

Heizungsförderung

5 Schritte zur Beantragung von Förderungen

Wie beantrage ich die BEG-Förderung beim BAFA?

Der Antragsprozess für die BEG-Förderung beim Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) verläuft in folgenden fünf Schritten:

  • Angebote einholen: Holen Sie Angebote von Fachunternehmen ein und entscheiden Sie sich für eines. Seit 2024 ist es erforderlich, dass Sie den Förderantrag mit einem geschlossenen Lieferungs- oder Leistungsvertrag stellen. Dieser Vertrag sollte auch das voraussichtliche Datum der Umsetzung der Maßnahme beinhalten.

Energie-Effizienz-Expert*in beauftragen: Bei bestimmten Maßnahmen, wie der Optimierung der Heizung, können Sie auf einen Energie-Effizienz-Experten verzichten. In anderen Fällen muss ein/e Energieeffizienz-Expertin eine technische Projektbeschreibung (TPB) erstellen. Der/die Expertin wird Ihnen eine TPB-ID zur Verfügung stellen, die Sie im Antrag eintragen müssen.

Merkblatt lesen und Antrag stellen: Lesen Sie das Merkblatt zur Antragstellung und stellen Sie den Antrag online. Nach der Antragstellung erhalten Sie eine Bestätigungs-E-Mail mit einem Aktivierungslink für das BAFA-Portal. Mit diesem Link können Sie Ihren Zugang zum Portal aktivieren.

  • Antrag prüfen und Bescheid erhalten: Das BAFA prüft Ihren Antrag und sendet Ihnen den Zuwendungsbescheid per Post zu.
  • Umsetzung der Maßnahme: Sie haben 36 Monate ab Zugang des Zuwendungsbescheids Zeit, die Maßnahme umzusetzen.
  • Technischer Projektnachweis (TPN): Falls ein/e Energieeffizienz-Expertin beteiligt war, wird jetzt der technische Projektnachweis (TPN) erstellt. Der/die Expertin gibt Ihnen eine TPN-ID, die im Online-Verwendungsnachweis eingetragen werden muss.
  • Verwendungsnachweis einreichen: Nach Abschluss der Maßnahme erstellen und senden Sie den Online-Verwendungsnachweis. Laden Sie alle erforderlichen Nachweise über das BAFA-Portal hoch.

Prüfung und Festsetzung: Das BAFA prüft den Online-Verwendungsnachweis und die eingereichten Dokumente. Nach positiver Prüfung erstellt das BAFA den Festsetzungsbescheid, sendet diesen per Post zu und zahlt den bewilligten Zuschuss aus.